Urnen- , Einzel- und Doppelwahlgrabstätten
Sonnig, Schattig, von beiden etwas,
in der Nähe eines Baumes, einer Wasserstelle oder in der Nähe einer Bank
Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten für die Lage der Grabstätte für ein Urnen-, Einzel- oder Doppelwahlgrab.
Für die persönliche Grabstätte gehen Sie mit den Rechtsträgern des Striesener Friedhofes ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrechtsverhältnis für die Dauer der gesetzlich festgeschriebenen Ruhezeit von 20 Jahren ein. Darüber hinaus kann nach Ablauf der 20 jährigen gesetzlichen Ruhezeit das Nutzungsrecht für einen von Ihnen frei wählbaren Zeitraum von mindestens 1 Jahr bis maximal 20 Jahre verlängert werden.
Im Falle einer weiteren Bestattung, verlängert sich das Nutzungsrecht um die Dauer der gesetzlichen Ruhezeit, gerechnet für 20 Jahre ab Bestattungstag.
Sie haben die Möglichkeiten im Rahmen der Friedhofsordnung die Grabstätte individuell nach Ihren Wünschen und nach Ihren Bedürfnissen anzulegen, zu gestalten, zu pflegen und zu bepflanzen.
Sie möchten gern die Gestaltung, die Grabpflege und/oder die Bepflanzung der Grabstätte in kompetente Hände legen?
> Die Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung stehen Ihnen gern beratend zur Verfügung und informieren Sie über die Möglichkeiten der Beauftragung an unsere friedhofseigene Gärtnerei – über unser Leistungsangebot.
> Sie entscheiden und beauftragen uns mit Ihren individuellen Wünsche der Anlagengestaltung, der Grabpflege und/oder Bepflanzung und der Winterdekoration.
Einzelwahlgrab
1 Sargbestattung und
1 Urnenbestattung
oder
2 Urnenbestattungen
Doppelwahlgrab
2 Sargbestattungen und
2 Urnenbestattungen
oder
4 Urnenbestattungen