Wenn ein Mensch geht… was ist zu tun?


Tritt ein Sterbefall ein, müssen von Ihnen inmitten der Trauer viele organisatorische Dinge bedacht werden.
Nachfolgend möchten wir Ihnen eine Hilfe zur Orientierung in dieser schwierigen Situation geben.


Die Feststellung des Todes und die Ausstellung der Todesbescheinigung (kostenpflichtig) muss durch einen approbierten Arzt erfolgen.

Informieren Sie Ihren Hausarzt oder einen anderen erreichbaren Arzt. An Sonn- und Feiertagen oder nachts rufen Sie den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweit einheitlichen Telefon-Nummer 116 117 an (Vorwahl nicht notwendig, Anrufe sind kostenfrei). Ein Notarzt kann Ihnen in dieser Situation lediglich eine Todesfeststellung ausstellen. Für einen ordnungsgemäßen Totenschein muss der Hausarzt oder ein Bereitschaftsarzt hinzugezogen werden. Wenn Ihr Angehöriger eines natürlichen Todes gestorben ist, ist es nicht notwendig, mitten in der Nacht einen Arzt zu rufen. Die Benachrichtigung am nächsten Morgen ist ausreichend. Für die Ausstellung der Todesbescheinigung benötigt der Arzt den Personalausweis des Verstorbenen.


Prüfung letztwilliger Verfügungen des Verstorbenen und Sicherung seiner Wertsachen und Papiere (Bestattungsverfügung und Vorsorgeverträge, Testament, Versicherungs- und Bankunterlagen)


Melden Sie den Sterbefalls bei einem Bestattungsinstitut Ihrer Wahl an, für das persönliche Gespräch nehmen Sie folgende Unterlagen mit:

Ausweis und/oder Reisepass; Todesbescheinigung; Krankenversicherungskarte; Rentenbscheid (Rentennummer) Familienbuch; Bestattungsverfügung und Vorsorgeverträge; Testament; Versicherungs- und Bankunterlagen; evtl. Beurkundung von Titel; für Verwitwtete: die Sterbeurkunde des Verstorbenen; für Geschiedene: das Scheidungsurteil; die Anschriften der Kinder


Die Anmeldung des Sterbefalls auf dem Striesener Friedhof – in unserer Friedhofsverwaltung
erfolgt durch Sie persönlich, als nächste Angehörige oder persönlich durch eine von der oder von dem Verstorbenen bereits zu Lebzeiten bevollmächtigte Person.

Im gemeinsamen Gespräch klären wir mit Ihnen, die Bestattungsform, die Grabart bzw. den Bestattungsort. Die Terminabsprache für die Trauerfeier stimmen wir gemeinsam mit Ihnen, dem Bestattungsinstitut, dem Pfarrer oder dem Redner ab.