Partnergrabstätten
Partnerschaften sind in der heutigen Zeit unterschiedlicher den je.
Bei allen Partnergrabstätten handelt es sich um Wahlgrabstätten. Die Bestattung zweier Menschen, je wie die Partnerschaft gelebt wurde, können im Tode vereint in einer Grabstätte bestattet werden.
Das Ehepaar, die Partner einer Lebenspartnerschaft, zwei gute Freunde oder zwei Personen, die ihren Lebensabend miteinander verbracht haben.
Die Auswahl der Grabstätte erfolgt wie die Auswahl einer Wahlgrabstätte durch die nächsten Angehörigen des Verstorbenen oder durch eine durch den Verstorbenen bevollmächtigte dritte Person.
In einer Partnergrabstätte ist die Bestattung beider Bestattungsformen möglich.
– eine Erd- und eine Feuerbestattung (1 Grablager) oder
– zwei Erdbestattungen (2 Grablager) und zwei Feuerbestattungen oder
– zwei Urnenbestattungen (1 Grablager)
Die Gestaltung der Grabanlage und die Grabpflege obliegt den Angehörigen im Rahmen der Friedhofsordnung.
Die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung und der friedhofseigenen Gärtnerei stehen Ihnen beratend gern zur Verfügung, so Sie gärtnerische Leistungen in Auftrag geben möchten.
Nach Ablauf der 20 jährigen gesetzlichen Ruhezeit, kann das Nutzungsrecht an den jeweiligen Grabstätten für einen frei wählbaren Zeitraum von mindestens 1 Jahr bis maximal 20 Jahre verlängert werden.