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Winterdekoration


25. Oktober 2023

Mit der Winterdekoration der Grabstätten zum Ewigkeitssonntag vollendet sich der Lauf der Jahreszeiten und des Kirchenjahres.

Wir führen für Sie aus:

1) die Entfernung einer noch vorhanden Bepflanzung
2) die Vorbereitung der Dekorationsfläche u.a. Säubern der Grabstätte
3) die Ausführung Ihrer beauftragten Winterdekoration.

Sie möchten einen Auftrag zur Winterdekoration erteilen?

Senden Sie uns bitte in jedem Fall Ihre schriftliche Auftragserteilung.
Gern via E-Mail, auf dem postalischen Weg oder Sie nutzen unser Kontaktformular und/oder unser Formular der Grabpflegevereinbarung.

Bitte vergessen Sie nicht, uns zu Ihren Kontaktdaten
die Angaben der Grabstättenbezeichnung (Abteil, Reihe, Grabnummer)
und den Grabnamen der Grabstätte anzugeben!

Teilen Sie uns Ihre Wünsche mit:
Sie wählen die Art der Dekoration.

Sie wollen die Grabstätte selbst dekorieren?

Dann nutzen Sie vor Ort gern die reichliche Auswahl an Material, Gebinden, Gestecken, Kränzen aus eigener handgefertigter Herstellung.

Das Kleingedruckte:

Liegt der Friedhofsverwaltung eine Grabpflegevereinbarung vor, sind die vorbenannten Positionen 1-2 im Rahmen der Grabpflege beinhaltet.  Die Berechnung der Position 3 ergibt sich je nach der von Ihnen gewählten Dekoration (Material und Menge) Zuzüglich zum Materialpreis wird der Preis der Ausführungsleistung berechnet.

Die Ausführung erfolgt nach Quartieren.
Logistisch bedingt kann es u.U. vorkommen, dass Sie bei einem Friedhofsbesuch (Montag-Freitag) die Grabstätte in einem „Zwischenschritt der Ausführung“ z.B. in einem undekorierten Moment vorfinden. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihre beauftragten gärtnerischen Leistungen werden je nach Ihrer Auftragserteilung abgerechnet. Je wie wir Ihre Auftragserteilung erhalten haben, erfolgt auch an Sie die Zustellung der Rechnung, via E-Mail oder per Post.

Alle gärtnerischen Leistungen werden durch unsere Mitarbeitenden der friedhofseigenen Gärtnerei des Striesener Friedhofes Dresden ausgeführt. Für den Fall von Beanstandungen, belassen Sie den von Ihnen vorgefundenen und den aus Ihrer Sicht zu bemängelnden Zustand unverändert. Sprechen Sie zur Klärung Ihrer Anliegen in der Friedhofsverwaltung vor. Nur so können Sie möglicher Weise sich ergebende Ansprüche geltend machen.

Lesen Sie Weiteres in den Geschäftsbedingungen der Friedhofsgärtnerei.