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„Jetzt fängt das schöne Frühjahr an …“


18. März 2024

Wir starten in die erste
jahreszeitliche Bepflanzung.

– Die Frühjahrsbepflanzung – .

Wir führen für Sie aus:

1) die Entfernung der Winterdekoration
2) die Vorbereitung der Pflanzfläche u.a. Säubern der Grabstätte
3) die Lockerung des Erdreiches u.a. umgraben
und
4) die Ausführung Ihrer beauftragten Frühjahrsbepflanzung.

Sie möchten einen Auftrag zur Frühjarhsbepflanzung erteilen?

Senden Sie uns bitte in jedem Fall Ihre schriftliche Auftragserteilung.
Gern via E-Mail, auf dem postalischen Weg oder Sie nutzen unser Kontaktformular und/oder unser Formular der Grabpflegevereinbarung.

Bitte vergessen Sie nicht, uns zu Ihren Kontaktdaten
die Angaben der Grabstättenbezeichnung (Abteil, Reihe, Grabnummer)
und den Grabnamen der Grabstätte anzugeben!

Teilen Sie uns Ihre Wünsche mit:
Sie wählen die Pflanzen und die Anzahl.

Sie möchten sich nicht festlegen? Dann wählen wir für Sie die Pflanzen je nach Lage der Grabstätte und nach der Größe der Pflanzfläche.

Bitte nicht vergessen:
„Ihre Blümchen haben Durst!“

Für den kleinst möglichen Vertragszeitraum – ab einem Monat – übernehmen wir das „Gießen“.
Die Ausführung beginnt zu jedem von Ihnen gewünschten Datum, für die Dauer des von Ihnen gewünschten Zeitraumes.
Je nach Grabart, je nach Auftragsart (Dauerauftrag/Jahresauftrag) und je nach Dauer Ihrer Auftragserteilung, betragen die Kosten für das Gießen ab 5 € / Monat.

Das Kleingedruckte:

Liegt der Friedhofsverwaltung eine Grabpflegevereinbarung vor, sind die vorbenannten Positionen 1-3 im Rahmen der Grabpflege beinhaltet.  Die Berechnung der Position 4 ergibt sich je nach der Größe und je nach der Anzahl der Pflanzen. Zuzüglich zum Stückpreis der Pflanzen wird der Preis der Bepflanzungsleistung berechnet.

Die Ausführung erfolgt nach Quartieren.
Logistisch bedingt kann es u.U. vorkommen, dass Sie bei einem Friedhofsbesuch (Montag-Freitag) die Grabstätte in einem „Zwischenschritt der Ausführung“ z.B. in einem unbepflanzten Moment vorfinden. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ihre beauftragten gärtnerischen Leistungen werden je nach Ihrer Auftragserteilung abgerechnet. Je wie wir Ihre Auftragserteilung erhalten haben, erfolgt auch an Sie die Zustellung der Rechnung, via E-Mail oder per Post.

Alle gärtnerischen Leistungen werden durch unsere Mitarbeitenden der friedhofseigenen Gärtnerei des Striesener Friedhofes Dresden ausgeführt. Für den Fall von Beanstandungen, belassen Sie den von Ihnen vorgefundenen und den aus Ihrer Sicht zu bemängelnden Zustand unverändert. Sprechen Sie zur Klärung Ihrer Anliegen in der Friedhofsverwaltung vor. Nur so können Sie möglicher Weise sich ergebende Ansprüche geltend machen.

Lesen Sie Weiteres in den Geschäftsbedingungen der Friedhofsgärtnerei.